Der Kurs dient zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 60 KrWG, wodurch wir unseren Kunden die Leistung eines nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten anbieten können.
Hintergrund:
Am 14.10.2016 erschien – nach Beschluss des Bundesrates – die 2. Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung (BR-Drucksache 477/16/B), Art. 2 Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV). Verkündet und somit in Kraft tritt die Verordnung aller Voraussicht nach am 01.05.2017.
U. a. werden in Abschnitt 2 der AbfBeauftrV die Anforderungen an die Fachkunde der Abfallbeauftragten neu formuliert.
Ausgewählte Inhalte nach Anlage 1 AbfBeauftrV des Kurses:
- Abfallrecht: Grundsätze und Grundpflichten aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG); Pflichten des Erzeugers und Besitzers; strafrechtliche Verantwortung und Umwelthaftung;
- Der betriebsbeauftragte für Abfall: Bestellung und organisatorische Stellung im Betrieb; Aufgaben, Rechten und Pflichten;
- Abfallbestimmung: Abfallbegriff; europ. Abfallverzeichnis, Abfallverzeichnisverordnung; Abfall zur Beseitigung und zur Verwertung; gefährliche und nichtgefährliche Abfälle;
- Entsorgungs- und Überwachungspflichten: Nachweisführung und abfallrechtliches Nachweisverfahren; Sammelentsorgung; Begleit- und Übernahmescheinverfahren; elektronisches Nachweisverfahren;
- Auswahl und Überwachung von Entsorgungsunternehmen; Auditierung von Entsorgern;
- Entsorgungsverfahren: Deponierung; biologische, chemisch-physikalische und thermische Abfallbehandlung; Recycling-Verfahren; stoffliche und energetische Verwertung;
- Erfassung und Lenkung betrieblicher Abfallströme