Betriebsbeauftragter für Abfall

Ein Mitarbeiter der Abteilung Umwelttechnik hat im Oktober 2016 im Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt des KIT an der Fortbildungsveranstaltung "Grundkurs für Abfallbeauftragte" erfolgreich teilgenommen.

Der Kurs dient zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 60 KrWG, wodurch wir unseren Kunden die Leistung eines nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten anbieten können.
 
Hintergrund:
Am 14.10.2016 erschien – nach Beschluss des Bundesrates – die 2. Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung (BR-Drucksache 477/16/B), Art. 2 Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV). Verkündet und somit in Kraft tritt die Verordnung aller Voraussicht nach am 01.05.2017.
 
U. a. werden in Abschnitt 2 der AbfBeauftrV die Anforderungen an die Fachkunde der Abfallbeauftragten neu formuliert.

Ausgewählte Inhalte nach Anlage 1 AbfBeauftrV des Kurses:

  • Abfallrecht: Grundsätze und Grundpflichten aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG); Pflichten des Erzeugers und Besitzers; strafrechtliche Verantwortung und Umwelthaftung;
  • Der betriebsbeauftragte für Abfall: Bestellung und organisatorische Stellung im Betrieb; Aufgaben, Rechten und Pflichten;
  • Abfallbestimmung: Abfallbegriff; europ. Abfallverzeichnis, Abfallverzeichnisverordnung; Abfall zur Beseitigung und zur Verwertung; gefährliche und nichtgefährliche Abfälle;
  • Entsorgungs- und Überwachungspflichten: Nachweisführung und abfallrechtliches Nachweisverfahren; Sammelentsorgung; Begleit- und Übernahmescheinverfahren; elektronisches Nachweisverfahren;
  • Auswahl und Überwachung von Entsorgungsunternehmen; Auditierung von Entsorgern;
  • Entsorgungsverfahren: Deponierung; biologische, chemisch-physikalische und thermische Abfallbehandlung; Recycling-Verfahren; stoffliche und energetische Verwertung;
  • Erfassung und Lenkung betrieblicher Abfallströme
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