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Deponienachsorge

Nach erfolgreichem Abschluss und Abnahme durch die Genehmigungsbehörde geht die Deponie in die Nachsorgephase über. Hier sind bis zur Entlassung aus der Nachsorge durch die Behörde die weiterhin notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen.

Leistungen:

  • Planung der erforderlichen Maßnahmen und Zeitabläufe in der Nachsorgephase
  • Untersuchungen und Gutachten zu Möglichkeiten der Verbesserung der erforderlichen Nachsorgezeit und Nachsorgekosten (siehe auch Nachsorgeberechnung)
  • Berechnung der erforderlichen Rückstellungen für die Nachsorgephase
  • Begleitung der Nachsorgephase in technischen und wirtschaftlichen Belangen
  • Nachweisführung für erreichten Umweltzustand in der Nachsorge
  • Eigenkontrollberichte