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Bodenkundliche Baubegleitung

Baulich in Anspruch genommene Böden sollen nach Abschluss eines Vorhabens wieder natürliche Bodenfunktionen erfüllen.

In Baden-Württemberg ist seit dem 01.01.2021 das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) in Kraft. Unter §3 wird hier vorgeschrieben, dass für Bauvorhaben > 5.000 m² mit dem Bauantrag ein Bodenschutzkonzept erstellt sowie eine Bodenkundliche Baubegleitung durchgeführt werden muss.

Baden-Württemberg ist hier mit der Verordnung Vorreiter in den noch zu schaffenden landespezifischen Verordnungen. 

Bundesweit gelten per neuer Mantelverordnung entsprechende Verschärfungen im Bodenschutz (Neufassung des Bundes-Bodenschutzgesetz, Änderung der Deponieverordnung, Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, u.a. – wurde vom Bundesrat am 25.06.2021 verabschiedet).

Derzeit können wir mit unseren zertifizierten Bodenkundlichen Baubegleitern (zertifiziert durch den Bundesverband Boden, www.bvboden.de) z.B. den Großraum Annweiler am Trifels und Landau über Karlsruhe bis Freiburg mit der Leistung "Bodenschutzkonzept" für schutzwürdige Böden abdecken.

Hierbei ist sicherzustellen, dass eine Bodenverbesserung oder zumindest eine gleichbleibende Bodenqualität erreicht wird. So wird auch eine Reduzierung im Flächenverbrauch durch Baumaßnahmen sowie Lenkung auf nicht schutzwürdige / nicht empfindliche Böden sowie der Erhalt bzw. die Wiederherstellung naturnaher Böden (Prävention ist einfacher als spätere Sanierung von Böden, die nicht fachgerecht behandelt wurden) realisiert.

Die Vermeidung von Bodenschadverdichtung und Gefügeschäden aber auch die Vermeidung von Erosion und Stoffaustrag / Vermeidung von Schadstoffeinträgen sind weitere Ziele einer guten Bodenkundlichen Baubegleitung. Die fachgerechte Verwendung und Wiedereinbau von Bodenaushub werden ebenfalls thematisiert.

Kriterien für die Notwendigkeit der Bodenkundlichen Baubegleitung

Eine Bodenkundliche Baubegleitung (gem. DIN 19639) ist zur Wiederherstellung bzw. Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen nach Bauabschluss durchzuführen,

  • bei Böden mit hoher Funktionserfüllung (vgl. § 2 Abs. BBodSchG) oder
  • bei besonders empfindlichen Böden oder
  • bei einer Eingriffsfläche von > 5.000m² (gem. §3 LBodSchAG)
  • Baden-Württemberg: auf Verlangen der zuständigen Bodenschutz- und Altlastenbehörde bei Vorhaben > 1,0 Hektar: §2 (3) Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz

Vorgaben Bodenschutzkonzept

  • Baden-Württemberg: bei Einwirkungen auf Böden bei Vorhaben auf nicht versiegelter, nicht baulich veränderter oder unbebauten Fläche > 5.000m²
  • auf Verlangen der zuständigen Bodenschutz- und Altlastenbehörde

Bestimmungen Einsatz BBB

  • DIN 19639
  • §4 Abs. 5 BBodSchV (Neufassung im Rahmen der Mantelverordnung, Bearbeitungsstand 03.05.21)

Bestimmungen Bodenschutzkonzept

  • Baden-Württemberg: §2 (3) Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG)

Ziele der Bodenkundlichen Baubegleitung

  • baulich in Anspruch genommene Böden sollen nach Abschluss eines Vorhabens wieder natürliche Bodenfunktionen erfüllen
  • Reduzierung Flächenverbrauch / Lenkung auf nicht schutzwürdige / nicht empfindliche Böden
  • Erhalt und/oder Wiederherstellung naturnaher Böden (Prävention ist einfacher als spätere Sanierung von Böden, die nicht fachgerecht behandelt wurden)
  • Vermeidung Bodenschadverdichtung und Gefügeschäden
  • Vermeidung von Erosion und Stoffaustrag
  • Vermeidung von Schadstoffeinträgen
  • Fachgerechte Verwendung / Wiedereinbau von Bodenaushub

Leistungsbereiche

  • zertifizierte Bodenkundliche Baubegleitung gem. Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz ("LBodSchAG")
  • Genehmigungsplanung (Vorprüfungen, Konzepterstellung, ...)
  • Friedhofsgutachten
  • Eingriffs-Ausgleichs Bilanzierungen
  • Umweltbaubegleitung (abfallrechtlicher Bodenschutz, ökologische Vorgaben)
  • Labor- und Feldversuche
  • Bodenschutzkonzept (falls behördlich schon ausreichend, evtl. auch ohne die komplette Bodenkundliche Baubegleitung)